Unfall mit Zahnverletzung

Sportarten wie Skateboard, Rollerblades aber auch Unfälle beim Fahrradfahren etc. können bei Unfällen zu Verletzungen der Frontzähne führen. Aufgrund ihrer Stellung im Zahnbogen sind die Frontzähne bei Verletzungen im Gesicht besonders gefährdet. So erleiden ca. 40% der zwei- bis vierjährigen Kinder Verletzungen der Milchschneidezähne und ca. 30% der acht- bis zwölfjährigen Jugendlichen traumatische Schädigungen der bleibenden Zähne.

Bei äußeren Schürfwunden, verschmutzten Schleimhautverletzungen und bei der Wiedereinpflanzung herausgeschlagener Zähne muß grundsätzlich eine Impfung gegen Wundstarrkrampf (Tetanus) vorgenommen werden, wenn die letzte Impfung länger als ein Jahr zurückliegt. Da Frontzahnverletzungen sich vorzugsweise im kindlichen und frühen jugendlichen Alter ereignen, ist unmittelbar nach dem Unfall das Ausmaß möglicher Folgeschäden für die Keimentwicklung bzw. ein weiteres regelrechtes Wachstum der Wurzeln der bleibenden Schneidezähne nicht sicher abzuschätzen. Hieraus ergeben sich häufig mehrjährige Kontroll- und Behandlungszeiten. Bitte teilen Sie dies dem jeweiligen Kostenträger (Krankenkasse, Unfallversicherung im Falle eines Sport- oder Schulunfalles) schriftlich mit.

Frontzahntrauma im Milchgebiß

Im Milchgebiß kommt es vorwiegend zu Lockerungen der Schneidezähne, gelegentlich mit Veränderung der Zahnstellung. Frakturen der Zahnkronen sind weniger häufig. Da die Milchzähne nur eine begrenzte Zeit im Munde sind, kann ein Milchfrontzahn auch schon einmal vorzeitig vom Zahnarzt entfernt werden. Das hat keine besonderen Folgen für die Gebißentwicklung und die bleibenden Zähne. Kleinere Kinder sind häufig nicht zu zeitaufwendigen Behandlungen bereit. Der Zahnarzt richtet seine Behandlungsmaßnahmen hauptsächlich darauf, zusätzliche Schädigungen der bleibenden Zähne, die noch im Kieferknochen liegen, zu vermeiden.

Wenn Milchschneidezähne trotz unfallbedingter Fehlstellung erhalten werden sollen, werden sie vorsichtig wieder geradegestellt und gegebenenfalls geschient. Ist gleichzeitig die Wurzel gebrochen, sollte der Zahn entfernt werden. Eine abgebrochene Wurzel muß nicht unbedingt ebenfalls entfernt werden. Sie wird beim Durchbruch des bleibenden Schneidezahnes abgebaut oder abgestoßen. Bei Milchschneidezähnen, die in den Kieferknochen hineingestoßen wurden, erfolgt nur eine lokale Wundbehandlung. Die Milchschneidezähne brechen in der Regel nach mehreren Wochen erneut wieder durch. Vollständig herausgeschlagene Milchschneidezähne werden im Gegensatz zu den bleibenden Zähnen nicht wieder eingepflanzt.

Frontzahntrauma der bleibenden Zähne

Frontzahnverletzungen der bleibenden Zähne ereignen sich am häufigsten im frühen jugendlichen Alter um das neunte Lebensjahr.
Zu diesem Zeitpunkt ist das Wurzelwachstum der Schneidezähne noch nicht abgeschlossen. Im Gegensatz zu Verletzungen im Milchgebiß ist die funktionstüchtige Erhaltung geschädigter bleibender Frontzähne mit einem regelrechten Abschluß des Wurzelwachstums primäres Behandlungsziel. Bei den am häufigsten vorkommenden Frakturen der Zahnkrone muß die Bruchfläche und gegebenenfalls das freiliegende Zahnmark umgehend versorgt und anschließend die Kronenform wiederhergestellt werden. Bei abgeschlossenem Wurzelwachstum ist bei freiliegendem Zahnmark im Regelfall eine vollständige Entfernung des Zahnmarkes mit anschließender Wurzelkanalfüllung erforderlich. Zähne, bei denen durch das Trauma eine Veränderung der Zahnstellung eingetreten oder bei denen die Wurzel gebrochen ist, sollten möglichst umgehend gerichtet und für ca. vier Wochen geschient werden. Zähne mit einer Kronen-Wurzel-Fraktur oder einem sehr seltenen Längsbruch des Zahnes sind in den meisten Fällen nicht zu erhalten und müssen entfernt werden.

Je nach Schweregrad der traumatischen Schädigung kann es bei bis zu über 50 % der Fälle zu einem nachfolgenden Absterben des Zahnmarkes kommen, was dann eine Wurzelkanalbehandlung erforderlich macht. Diese kann besonders bei nicht abgeschlossenem Wurzelwachstum problematisch und langwierig (mehrere Behandlungssitzungen) sein. Vollständig herausgeschlagene bleibende Schneidezähne sollten möglichst wieder eingepflanzt werden, auch wenn in der Folgezeit die Zahnwurzel sehr häufig langsam abgebaut wird. Die Vorausssetzungen für ein komplikationsloses Einheilen sind eine möglichst kurze Zeitspanne (ca. 30 Minuten) bis zur Wiedereinpflanzung (Replantation) und ein möglichst unbeschädigter Faseranteil auf der Zahnwurzel. Daher sollte ein herausgeschlagener Zahn bis zur Replantation grundsätzlich feucht aufbewahrt werden. Die vor einigen Jahren entwickelte „Zahnrettungsbox“, die in Apotheken erhältlich ist, ermöglicht eine keimfreie und feuchte Aufbewahrung des herausgeschlagenen Zahnes. Damit können die Zahnwurzelfasern bis zur Replantation des Zahnes lebend erhalten werden. Eine derartige Zahnrettungsbox sollte in jeder Schule, Sportverein und Hausapotheke vorhanden sein.

Ein sofortiges Implantat ist hier keine Lösung. Das Gesicht entwickelt sich weiter, um das Implantat herum bleibt der Knochen wie er war. Folge ist, daß die Implantatkrone immer kürzer im Verglech mit den eigenen Zähnen aussieht. Gelingt eine „Replantation“ nicht so hat man immer noch die Möglichkeit mit einer Klebebrücke die Zeit bis zum Ende des Kieferwachstums (ca. zwischen 20.-25. Lebensjahr) zu überbrücken. Auf keinen Fall sollte eine herausnehmbare Prothese getragen werden, da es dann in der Lücke zu Knochenabbau und Zahnfleischrückgang kommt, der später nur schwer wieder zu korrigieren ist und die Behandlungskosten verteuert.

Ihr Zahnarzt in Böhl-Iggelheim berät Sie gerne ausführlich. Vereinbaren Sie unter 06324 – 76850 einen Termin in unserer Praxis.

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