Die Lücke belassen
Wenn ein Zahn fehlt kann unter gewissen Umstände die Lücke belassen werden ohne funktionelle oder ästhetische Einbußen zu erleiden.
- Sie selbst stört das Fehlen des Zahnes nicht. (Voraussetzung)
- Der fehlende Zahn ist ein 2. Backenzahn ohne Gegenbezahnung. Ist eine Gegenbezahnung vorhanden besteht die Gefahr, dass der Gegenzahn herauswächst und unkalkulierbare Folgen auf die Funktion des gesamten Gebisses hat.
- Ein Zahn im nicht sichtbaren Bereich. Der Gegenzahn wird aber durch andere Zähne (lückenbegrenzende Zähne) abgestützt und so am „herauswachsen“, kippen oder „wandern gehindert.
- Die Lücke wird kieferorthopädisch geschlossen. Früher wurde diese Verfahren bei nicht angelegten Zähne oft durchgeführt. Nachteile für die Ästhetik und die Funktion waren aber oft die Folgen. Heute werden solche Lücken mit Implantaten versorgt.
Gerne beraten wir Sie ausführlich zu diesem Thema. Vereinbaren Sie online oder unter 06324 – 76850 einen Termin bei Ihrem Zahnarzt in Böhl-Iggelheim.